Leistungen

Was wir für Sie tun

Unser Angebot

Hier stellen wir Ihnen unsere Dienstleistungen vor. Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.


Beratung

Durchführung der arbeitssicherheits-technischen Grund-, Regelbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz § 6 und DGUV-V2, um Rechtssicherheit für Ihren Betrieb zu erreichen.

Schulung / Unterweisung

Mindestens jährliche Sicherheitsunterweisungen nach DGUV V1 und Gefahrstoffverordnung in Gruppen oder am Arbeitsplatz.

Gefahrstoff-management

Gefahrstoffmanagement gem. Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung, hierzu zählt u. a. das Vorhalten aktueller Sicherheitsdatenblätter, eines Gefahrstoffkatasters, sowie Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen.

Effizienz & faire Preise

Zeit ist Geld – auch für unsere Kunden. Deshalb arbeiten wir in optimierten Prozessen. So können wir garantieren, dass wir Sie stets zeitnah unterstützen können.

Transparente Preise sind die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Deshalb gestalten wir unsere Preise nachvollziehbar und fair. 
 

Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Aufgabenbereiche der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergeben aus dem Arbeitssicherheitsgesetz § 6 und der 
DGUV-V2. Die Punkte haben wir für Sie aufgelistet:

1 Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
 1.1 Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung
 1.2 Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
 1.3 Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung

2 Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung –Verhältnisprävention
 2.1 Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen
 2.2 Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen

3 Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung -Verhaltensprävention
 3.1 Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen
 3.2 Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten
 3.3 Information und Aufklärung
 3.4 Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten

4 Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
 4.1 Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation
 4.2 Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung
 4.3 Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen
 4.4 Kommunikation und Information sichern
 4.5 Berücksichtung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen
 4.6 Betriebliche arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren
 4.7 Ständige Verbesserung sicherstellen

5 Untersuchung nach Ereignissen
 5.1 Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen
 5.2 Ermitteln von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
 5.3 Verbesserungsvorschläge

6 Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen,
Beschäftigten
 6.1 Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen
 6.2 Beantwortung von Anfragen
 6.3 Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen
 6.4 Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren

7 Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
 7.1 Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen
 7.2 Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und  Unfallversicherungsträgern
 7.3 Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes
 7.4 Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten

8 Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
 8.1 Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern
 8.2 Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften
 8.3 Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11  Arbeitssicherheitsgesetz
 8.4 Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlung
 8.5 Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften
 8.6 Sitzung des Arbeitsschutzausschusses

9 Selbstorganisation
 9.1 Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)
 9.2 Wissensmanagement entwickeln und nutzen
 9.3 Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten
 9.4 Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden nutzen
 

 

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